Widerrufsbelehrung für Dienstleistungsverträge
(gemäß § 355 BGB, Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 EGBGB)
Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen (§ 355 BGB).
Die Frist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, genügt eine kurze Mitteilung an uns – per Brief oder E-Mail.
Bitte richten Sie den Widerruf an:
Dachdeckermeister Tim Wegmann
Turnerstraße 25
42699 Solingen
E-Mail: info@dachdecker-wegmann.de
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden (Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB), das ist aber keine Pflicht. Entscheidend ist nur, dass Sie uns eindeutig mitteilen, dass Sie den Vertrag widerrufen möchten.
Damit die Frist gewahrt bleibt, reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung vor Ablauf der 14 Tage absenden (§ 355 Abs. 1 S. 5 BGB).
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Eingang Ihres Widerrufs (§ 357 Abs. 1 BGB).
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung genutzt haben, es sei denn, wir vereinbaren ausdrücklich etwas anderes. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.
Sollten Sie ausdrücklich verlangt haben, dass wir bereits während der Widerrufsfrist mit den Arbeiten beginnen, so berechnen wir Ihnen den Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vereinbarten Arbeiten (§ 357 Abs. 8 BGB).
Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt nach § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig, wenn wir die geschuldete Werkleistung vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung der Arbeiten erst begonnen haben, nachdem Sie uns dazu ausdrücklich aufgefordert und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Es wird ausdrücklich auf Ziffer 5 des BGB-Werkvertrages hingewiesen, wonach der Unternehmer berechtigt ist, mit der Ausführung der Werkleistung (Beginn der Arbeiten) erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen, es sei denn, der Auftraggeber verlangt ausdrücklich einen früheren Beginn.

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